Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, dass ein Verein beendet wird. Die Auflösung des Vereins durch die Mitglieder ist eine davon, wenn auch die geläufigste.
Autor*in: Elmar Lumer...
Auch Vereine können insolvent werden. Liegen die Insolvenzgründe vor, dann hat der Vorstand einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Wird der Antrag zu spät gestellt, dann kann sich daraus eine persönliche Haftung für die Vorstandsmitglieder ergeben.
Autor*in: Elmar Lumer...
Wird der Verein aufgelöst, findet vielfach eine Liquidation des Vereins statt. Es sei denn, das Vereinsvermögen fällt an den Fiskus oder es wird ein Insolvenzverfahren über das Vereinsvermögen eröffnet. Auch im Fall der Gesamtrechtsnachfolge bei Verschmelzungen nach dem Umwandlungsgesetz unterbleibt die Liquidation. Liquidation bedeutet die Abwicklung des Vereins.
Autor*in: Elmar Lumer...
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Verein aufgelöst werden. Hierfür ist nach dem Gesetz eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Satzung kann hiervon Erschwerungen, aber auch Erleichterungen vorsehen.
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