Übungsleitung und Ehrenamt
Können Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale gleichzeitig an eine Person gezahlt werden?
Ja, aber nur, wenn die Person nachweislich zwei unterschiedliche Tätigkeiten ausübt.
- So kann beispielsweise ein Vorstandsmitglied, das gleichzeitig als Übungsleiter eine Gruppe trainiert, für seine Vorstandstätigkeit den Freibetrag nach §3 Nr. 26a (Ehrenamtspauschale, max. 840 Euro)
- für seine Übungsleitertätigkeit den Freibetrag nach §3 Nr. 26 (ÜL-Pauschale, max. 3.000 Euro)
in Anspruch nehmen. Beide Freibeträge für ein und dieselbe Tätigkeit zu "kombinieren", ist nicht zulässig
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