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Rechtliche Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit

Urheberrechtsgesetz

In welchen Bereichen gilt: Schutz für "geistiges Eigentum"

  • Kunst
  • Literatur
  • Wissenschaft
  • journalistische und publizistische Beiträge
  • Vervielfältigung von Reprografien
  • Vervielfältigung von Bild-/Tonaufnahmen

Was ist zu tun?

  • Genehmigung des Autors einholen
  • Quellenangabe veröffentlichen
  • Vergütungsansprüche beachten
  • ggf. Schadensersatzansprüche möglich

Kontakt

Beim VereinsServiceBüro (VSB) erhalten Sportvereine, Sportkreise und Verbände kompetent und zeitnah Auskunft zu Fragen rund um die tägliche Vereinsarbeit.

VereinsServiceBüro
0711 / 28077-125
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