Vorlesen

Wir informieren über Veränderungen im europäischen Datenschutzrecht

Das europäische Datenschutzrecht wird vereinheitlicht: Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen vom 25. Mai 2018 an bisherige nationale Bestimmungen ab. Damit gehen Veränderungen für Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Somit sind auch Vereine betroffen.

Die wichtigsten Informationen zur DSGVO für Sportvereine werden nachfolgend in verschiedenen Artikeln dargestellt.

Als Hilfestellung für die Erstellung einer Datenschutzerklärung und die Einbindung auf Ihrer Website empfehlen wir den Datenschutz-Generator von Rechtsanwalt Thomas Schwenke.

Autor*in: Elmar Lumer...

Im Sportverein werden vielfach Daten, darunter auch solche mit Personenbezug verarbeitet. Information über Personen haben in der Informationsgesellschaft und der weltweiten Vernetzung mehr denn je Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. Daher gelten hier besondere Regelungen, die auch die Verantwortlichen in den Sportvereinen und –verbänden zu beachten haben.


Autor*in: Elmar Lumer...

Zum 25.05.2018 tritt ein neues Datenschutzrecht in Kraft. Ab dann gelten erstmalig die EU-Datenschutz-Grundverordnung und ein neu gefasstes Bundesdatenschutzgesetz.

 


Autor*in: Elmar Lumer...

Neben zahlreichen Detailbestimmungen gelten im Datenschutzrecht allgemeine Prinzipien, die bei der Verarbeitung stets zu beachten sind. Sie „schwingen“ bei der Auslegung und Anwendung der einzelnen Verarbeitungsvorgänge stets mit und sind dabei zu berücksichtigen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Werden personenbezogene Daten im Sportverein erhoben, verarbeitet und weitergegeben, bedarf es hierfür einer rechtlichen Grundlage. Eine ohne ausreichende Grundlage vorgenommene Verarbeitung ist unwirksam und kann sanktioniert werden.

 


Autor*in: Elmar Lumer...

Die Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer rechtlichen Grundlage. Neben der Einwilligung können Daten aufgrund sogenannter Generalklauseln erhoben werden. In diesen Fällen benötigt der Verein keine Einwilligung der betroffenen Personen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Eine Bedingung für die Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten kann die Einwilligung sein. Liegen keine sonstigen Tatbestände der Generalklausel vor, ist zwingend die Einwilligung der betroffenen Person einzuholen. Dabei sind wichtige Voraussetzungen zu beachten. Denn eine unwirksame Einwilligung führt zur Unzulässigkeit der Verarbeitung.


Autor*in: Elmar Lumer...

Die DS-GVO sieht unterschiedliche Rechte vor, die die betroffene Person u.a. gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen kann. Der Verantwortliche hat die betroffene Person hierüber grundsätzlich vor bzw. mit der Erhebung der Daten zu informieren.

 


Autor*in: Elmar Lumer...

Um den Anforderungen des Datenschutzrechtes gerecht zu werden, hat der Verein unterschiedliche Maßnahmen zu ergreifen. Die zwingenden Schritte können durch zusätzliche freiwillige Vorkehrungen ergänzt werden, um den Datenschutz im Verein zu optimieren.


Autor*in: Elmar Lumer...

Der Verein muss die betroffene Person über zahlreiche Einzelheiten informieren, die im Zusammenhang mit der Datenerhebung relevant sind. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht kann zur Unwirksamkeit der Datenverarbeitung führen und stellt einen Bußgeldtatbestand dar.

 


Autor*in: Elmar Lumer...

Ein effektiver Datenschutz verlangt Transparenz. Entsprechend hat jede betroffene Person ein Recht auf Auskunft gegenüber dem Verein. Die Vereine müssen sicherstellen, auf das Auskunftsverlangen ordnungsgemäß zu reagieren.


Autor*in: Elmar Lumer...

Der Verantwortliche hat die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Die DS-GVO beschreibt die Kriterien, die bei der Beurteilung des Schutzumfangs zu berücksichtigen, das BDSG die Maßnahmen, die ergriffen werden können.


Autor*in: Elmar Lumer...

Ist nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zwingend ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, stellen sich die Verantwortlichen in den Vereinen viele Fragen: Wer kann wie zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden und welche Rolle kommt diesem zu?


Autor*in: Elmar Lumer...

Die Daten der Vereinsmitglieder werden regelmäßig in Verwaltungsprogrammen erfasst und als Listen verwendet. Für jede Form der Verwendung muss eine datenschutzkonforme Grundlage vorliegen.

 


15 wichtige Fragen zum Datenschutz!

Weitere Informationen zum Download:

vom LSB Niedersachsen