Macht ein Mitglied Aufwendungen für den Verein, kann es diesen Aufwand an den Verein spenden. Dabei handelt es sich letztendlich um eine Geldspende mit dem Verzicht auf die Auszahlung des Aufwendungsersatzes.
Autor*in: Elmar Lumer...
Bekommt der Verein eine Sache von einem Unternehmer gespendet, gelten im Hinblick auf die Wertangabe der Sache andere Regeln als bei Sachen, die eine Privatperson spendet.
Autor*in: Elmar Lumer...
Wenn Privatpersonen Sachen an Vereine spenden, ist der Wert der gespendeten Sache ordnungsgemäß zu erfassen. Hierfür ist der Aussteller der Zuwendungsbescheinigung verantwortlich.
Autor*in: Elmar Lumer...
Bei sogenannten Aufwandsspenden fließt kein Geld zwischen Verein und Spender. Um Missbrauch zu vermeiden, hat die Finanzverwaltung die Voraussetzungen für die Anerkennung der Aufwandsspenden konkretisiert.
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