Abhängig Beschäftigte sind in Deutschland grundsätzlich im System der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert. Sportvereine, die Arbeitnehmer*innen beschäftigen, müssen deshalb in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber bestimmte sozialversicherungsrechtliche Melde- und Nachweispflichten erfüllen.
Autor*in: Dietmar Fischer...
Abhängig Beschäftigte sind in Deutschland grundsätzlich im System der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert. Sportvereine, die Arbeitnehmer*innen beschäftigen, müssen deshalb Sozialversicherungsbeiträge abführen.
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