Die Zahlung von pauschalen Aufwandsentschädigungen an Vorstandsmitglieder ohne ausdrückliche Erlaubnis in der Vereinssatzung ist gemeinnützigkeitsschädlich.
Autor*in: Dietmar Fischer...
Vergütungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Sportorganisationen sind insgesamt bis zur Höhe von 840,-Euro im Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Autor*in: Dietmar Fischer...
Beim Ehrenamtsfreibetrag kommt es auf den Zahlungszeitpunkt an. Mehrere Tätigkeiten, z. B. für verschiedene gemeinnützige Organisationen, sind zusammen zu rechnen.
Autor*in: Dietmar Fischer...
Der Ehrenamtsfreibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen sowohl mit anderen Steuerbefreiungen als auch mit einer abhängigen Beschäftigung (z. B. 520-€-Minijob) oder mit selbstständigen Tätigkeit kombiniert werden. Bei einer höheren Vergütung als 840 € im Jahr kann der Ehrenamtsfreibetrag evtl. als Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenpauschale genutzt werden.
Aufwandsentschädigungen im Rahmen des Ehrenamtsfreibetrages werden i. d. R. nicht auf Bürgergeld angerechnet.
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