Altmaterialsammlung
Im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages des Württembergischen Landessportbundes, aktuell i.d.F. vom 01.03.2022 können wir Ihrem Verein für Altmaterialsammlungen Versicherungsschutz bestätigen; vorausgesetzt, diese Sammlungen werde in eigener Regie des Vereins durchgeführt.
Somit geniesst
- Ihr Verein als Veranstalter,
- die aufsichtführenden und helfenden Mitglieder Ihres Vereins sowie
- die im Auftrag des Vereins helfenden Nichtmitglieder
u.a. Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz gemäß den gültigen vertraglichen Bestimmungen des WLSB-Sportversicherungsvertrages.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrages bleiben aber Haftpflichtschäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen entstehen ("Benzinklausel"). Dieses Risiko aus dem Kfz-Gebrauch ist ausschließlich über die Kfz-Haftpflichtversicherung des schadenverursachenden Fahrzeuges versichert/ versicherbar.
Für das Risiko selbstverschuldeter unfallbedingter Eigenschäden am eingesetzten Kfz besteht im Rahmen des WLSB-Sportversicherungsvertrages hingegen kein Versicherungsschutz.
Zur Absicherung selbstverschuldeter unfallbedingter Eigenschäden an den zur Sammlung eingesetzten Pkw bzw. Lkw bis 3,5 to. zul. Gesamtgewicht (welche bauartbedingt einem Pkw entsprechen) empfehlen wir den Abschluß der „neuen“ Kfz-Zusatzversicherung i.d.F. vom 01.01.2016 („Comfortschutz“).
Für bereits bestehende Kfz-Zusatzversicherungen empfehlen wir, auf die AVB´s vom 01.01.2016 („Comfortschutz)“ umzustellen.
Das ARAG-Sportversicherungsbüro des WLSB e.V. ist Ihnen bei Rückfragen zur Kfz-Zusatzversicherung selbstverständlich gerne behilflich.
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