Versicherungsschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge
Der Württembergische Landessportbund e.V. hat für alle seine ihm angeschlosse-nen Mitgliedsvereine/-verbände bei ARAG zugunsten von Asylbewerbern und Ge-flüchteten, die als Nichtmitglieder aktiv an Sportangeboten der Vereine teilneh-men, bei ARAG einen zusätzlichen Versicherungsschutz abgeschlossen.
Dieser vom WLSB pauschal abgeschlossene Versicherungsschutz für Asylbewerber und Geflüchtete gilt:
- nicht nur bei deren aktiver Teilnahme an Sportveranstaltungen von WLSB-Mitgliedsorganisationen, sondern gleichwohl auch
- bei der Anwesenheit als Zuschauer/Begleiter (von z.B. Kindern/ Geschwis-tern) sowie
- bei der Teilnahme an geselligen Veranstaltungen (z.B. Vereinsfeiern)
- bei der Ausübung gemeinnütziger Arbeit (z.B. Pflege und Wartung des Vereinsgeländes/ der Vereinseinrichtungen)
von WLSB-Mitgliedsorganisationen.
Für das Hin- und Rückwegrisiko gilt:
Der Versicherungsschutz besteht für aktiv teilnehmende Asylbewerber und Ge-flüchtete auf dem Hinweg zu versicherten Veranstaltungen, soweit diese
- von versicherten Personen der veranstaltenden WLSB-Organisation von de-ren Unterkunft zur Teilnahme am Sportbetrieb abgeholt/ begleitet werden,
- bereits im Vorfeld am Vereinsbetrieb teilnahmen und somit dem Verein namentlich bekannt sind,
- im Vorfeld für die Ausübung gemeinnütziger Arbeit eingeteilt waren,
- die Begleitung einer versicherten minderjährigen Person als Aufsichtsperson wahrnehmen.
Mitversichert ist zudem der direkte Weg von den o.g. Veranstaltungen in die Unterkunft (Rückweg).
Erweiternd gilt der Versicherungsschutz auch für solche Personen, die als Asylbe-werber formal zwar bereits abgelehnt sind, die aber augenblicklich mit einem sog. „Duldungsstatus“ aktiv am Sportangebot des WLSB-Vereins teilnehmen. Der Versi-cherungsschutz gilt aktuell auch für aus der Ukraine geflüchtete Staatsbürger.
Ihr Verein/ Ihr Verband als Mitglied im WLSB e.V. braucht in der Sache also nicht weiter unternehmen.
Personen, die als Asylbewerber/ Geflüchtete zu Ihnen kommen und aktiv an Vereinssportangeboten teilnehmen, haben – auch wenn Ihr Verein/Verband bislang bei ARAG keine eigene Nichtmitgliederversicherung abgeschlossen hat - gemäß der vom WLSB e.V. übergreifend abgeschlossenen Nichtmitgliederversicherung SPV 1051475, Versicherungsschutz. Diese Personen sind über uns versichert, ohne daß Ihr Verein den Personenkreis namentlich erfassen oder an uns melden muss.
Gerne bestätigen wir, daß Asylbewerber und Geflüchtete auch dann durch uns mitversichert sind, wenn diese bei der Ausübung gemeinnütziger Arbeit im Auftrag des Vereins (z.B. Pflege und Wartung des Vereinsgeländes/der Vereinseinrichtungen) und/oder als Helfer bei Vereinsveranstaltungen eingesetzt werden.
Grundlage der Versicherungsschutzleistungen für die teilnehmenden Asylbewerber und Geflüchteten ist der Sportversicherungsvertrag des WLSB, i.d.F. vom 01.01.2017.
Die Übernahme medizinisch erforderlicher stationärer sowie ambulanter Heilbe-handlungskosten - auch infolge eines Unfalles im Sportverein - ist nach dem Asyl-bewerberleistungsgesetz nicht von der Sportversicherung, sondern vorrangig durch die öffentliche Hand/ die örtliche zuständige Behörde zu regeln.
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