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Versicherung Festveranstaltungen

Versicherungsschutz gemäß WLSB-Sportversicherungsvertrag

Der Württembergische Landessportbund e.V. (WLSB) hat seit dem 01.07.2020 zu-gunsten aller seiner Mitgliedsorganisationen (Sportkreise, Sportfachverbände, Sportvereine) folgende Leistungsverbesserungen im WLSB-Sportversicherungsvertrag mit ARAG neu vereinbart:

  1. Anhebung der Haftpflichtdeckungssumme für Personen- und/oder Sachschäden auf 10 Mio. EUR je Schadenfall
  2. Anhebung der Deckungssumme für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen von bisher 150.000 auf neu 500.000 EUR
  3. Anhebung der Deckungssumme für Mietsachschäden an beweglichen Sachen von bisher 15.000 auf neu 50.000 EUR
  4. Wegfall der bisherigen Risikobegrenzung der Mietsachschaden-deckung auf Sportbetrieb und Jugendarbeit.

Grundlage des aktuellen Versicherungsschutzes sind die gültigen vertraglichen Bestimmungen zum Sportversicherungsvertrag des WLSB i.d.F. vom 01.03.2022.  

Hiernach ist u.a. die Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes des WLSB und seiner o.g. Mitgliedsorganisationen versichert (z.B. der Vereinssportbetrieb,  Festveranstaltungen sowie Ausflüge und Reisen).

Voraussetzung für die Gewährung des neu geregelten Versicherungsschutzes ist, dass der Vereinszweck die Förderung von Sport, Bewegung und Spiel ist und sich überwiegend an der Betreuung und Förderung seiner Mitglieder orientiert. Veran-staltungen für und mit Nichtmitgliedern dürfen nicht Hauptzweck, hauptsächliche Vereinsarbeit und nicht überwiegende Einnahmequelle des Vereins sein. 

Sind diese Voraussetzungen gegeben, so gilt in Bezug auf die Durchführung von Festveranstaltungen des WLSB und seiner Mitgliedsorganisationen: 

Versichert ist das Haftpflichtrisiko des Vereins/Verbandes/Sportkreises des WLSB 

  • als Veranstalter von Vereinsfesten sowie
  • aus in eigener Regie betriebener Festzelte und Verkaufsstände,

und zwar unabhängig davon, ob es sich um vereinseigene Feste oder um die Teilnahme z.B. an Stadt- oder Gemeindefesten handelt. 
Wir können somit den WLSB-Organisationen für die Durchführung ihrer eigenen Festveranstaltungen Veranstalter-Haftpflichtversicherungsschutz gemäß dem WLSB-Sportversicherungsvertrag beitragsfrei bestätigen.  

Infolge des seit dem 01.07.2020 wirksamen Wegfalls der bisherigen Risikobegrenzung der Mietsachschadendeckung auf Sportbetrieb und Jugendarbeit, gilt, daß künftig auch sog. Mietsachschäden im Zusammenhang mit der Durchführung einer Fest-veranstaltung der Vereine wie folgt mitversichert sind: 

  • Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen (Veranstaltungsgebäude) bis zur Höhe von 500.000 EUR
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen bis zur Höhe von 50.000 EUR (ausgenommen bleiben Festzelte und deren Inventar.)

Sofern im Einzelfall

  • die o.g. Haftpflichtversicherungssummen für unbewegliche und/oder für bewegliche Sachen nicht ausreichend bemessen sein sollten oder
  • die Absicherung zusätzlicher Risiken gewünscht wird,

kann der veranstaltende Verein über einen „Fest-Fragebogen“ tagesweise ergänzenden Versicherungsschutz bei ARAG beantragen. Und zwar für: 

  • Versicherungsschutz Gebäude:
    Erhöhung der Deckungssumme als zusätzliche Absicherung für Schäden am Festgebäude infolge Feuer, Explosion, Leitungswasser/Abwasser (Vers.-summen 1,0 bis 5,0 Mio. EUR)
  •  Versicherungsschutz Festzelte und deren Inventar:
    Absicherung gegen Schäden am Festzelt infolge Sturm/Hagelschlag
    (Zeitwert Zelt mind. 5.000,- bis max. 150.000,- EUR. Wichtig: Die Anmeldung zur Zeltversicherung muß ARAG spätestens 14 Tage vor Zeltaufbau vorliegen
  • Höherdeckung für Mietsachschäden an beweglichen Sachen:
    Individuelle Höherdeckung für den Fall, daß die Versicherungssumme des WLSB-Sportversicherungsvertrages von 50.000,- EUR für bewegliche Sa-chen nicht ausreicht.
  • Zusätzliche Möglichkeit einer Garderoben- sowie Elektronikversicherung

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